In Luxemburg dürfen Abgeordnete nicht bis zum zweiten Grad miteinander verwandt und auch nicht verheiratet sein. In Zukunft könnte sich das aber ändern. Der zuständige parlamentarische Ausschuss ist derzeit mit mehreren Vorschlägen zur Anpassung des Wahlgesetzes befasst. Einer davon ist eine mögliche Abschaffung der familiären Unvereinbarkeiten. Der wissenschaftliche Dienst des Parlaments hat dazu jetzt eine Untersuchung vorgelegt.
Besagte Analyse befasst sich mit dem Luxemburger Wahlgesetz und vergleicht es mit den Gesetzgebungen im Ausland. Dabei stellen die Forscher der „Cellule scientifique“ des Parlaments „etwas überraschend“ fest, dass das Großherzogtum unter den parlamentarischen Systemen einen Ausnahmefall darstellt. Neben Luxemburg verfügt nämlich nur San Marino über derartige gesetzlich festgelegte Unvereinbarkeiten für Parlamentarier.
Für die Untersuchung betrachteten die Forscher 42 verschiedene Systeme, darunter die der Länder der Europäischen Union, jenes des EU-Parlaments selbst, aber auch die von Staaten wie der Schweiz, Israel und Kanada. Interessant waren dabei vor allem die kleineren Länder, die sich für einen Vergleich mit Luxemburg anboten, etwa Monaco, Liechtenstein, Andorra, Zypern, Island, Malta …
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