Wer sich als Staatsbeamter etwas zuschulden kommen lässt, muss mit einer Disziplinarstrafe rechnen. Für die Untersuchung derartiger Fälle ist der „Commissaire du gouvernement chargé de l’instruction disciplinaire“ zuständig. Für Sanktionen ist neben dem Minister selbst der „Conseil de discipline des fonctionnaires“ verantwortlich. Wie oft diese Instanzen in den letzten Jahren befasst wurden, das geht aus der Antwort auf eine rezente parlamentarische Anfrage hervor.
Der Regierungskommissar, der die Fälle „à charge“ und „à décharge“ der beschuldigten Beamten untersucht, wurde zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 18. Oktober 2024 mit insgesamt 342 Fällen befasst. In 144 Fällen gingen die Dossiers in der Folge weiter an den Disziplinarrat, so der Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes (CSV), in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Liz Braz (LSAP).
In den vergangenen 21 Monaten hat der Disziplinarrat in 46 Fällen Sanktionen gegen Beamte ausgesprochen, so der Minister weiter …
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