Wie von der Regierung angekündigt, gelten ab sofort weniger strenge Regeln in Zusammenhang mit der Pandemie. Das Parlament hat das neue Covid-Gesetz am Freitag mit den 31 Stimmen der Mehrheitsparteien angenommen.

In den meisten Bereichen, wie Freizeit, Kultur, Sport und auch in der Gastronomie, wird damit das bisher geltende 2G beziehungsweise 2G+ durch 3G ersetzt. Das bedeutet, neben Geimpften und Genesenen erhalten nun auch wieder Personen Zutritt, die einen zertifizierten Test vorweisen können. Zudem wird im Horeca-Sektor die Sperrstunde ab 23 Uhr aufgehoben, womit auch wieder Diskotheken öffnen können. Über die Sperrstunde wurde separat abgestimmt, alle 60 Abgeordneten waren dafür.

Eine Ausnahme hinsichtlich 3G stellen die Krankenhäuser und Altenheime dar – dort gilt 3G+. Im Privatbereich wiederum fallen sämtliche Einschränkungen weg. Auch Veranstaltungen mit größeren Menschenmengen sind nun wieder möglich. Nur noch bei Events mit mehr als 2.000 Besuchern muss die Gesundheitsbehörde ein sanitäres Konzept genehmigen.

Die Lockerungen betreffen auch den Arbeitsplatz. Nachdem 3G dort erst am 15. Januar überall obligatorisch wurde, ist es nun wieder dem Arbeitgeber überlassen, ob er das System aufrechterhält. Tut er das nicht, gelten die üblichen Distanzregeln sowie eine Maskenpflicht. Das fakultative 3G gilt aber nur für den Privatsektor, im öffentlichen Dienst soll es weiterhin obligatorisch bleiben.

Auch die Quarantäne- und Isolierungsregeln werden angepasst. Künftig muss sich eine Person – egal, ob ungeimpft, geimpft oder genesen – nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatte. Ungeimpfte Personen sollen sich in so einem Fall aber an fünf Tagen testen und FFP2-Masken tragen.

Infizierte, geimpft wie ungeimpft, können derweil ihre Isolierung unmittelbar verlassen, wenn ihre Schnelltests an zwei aufeinander folgenden Tagen ein negatives Resultat ausweisen. Bisher mussten sie eine Frist von sechs beziehungsweise zehn Tagen einhalten.

Neuerungen gibt es auch in Sachen Impfung, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. So können nun hochgradig vulnerable Personen, etwa Krebspatienten oder Organspende-Empfänger, ab 18 Jahren eine vierte Impfdosis erhalten. Diese kann frühestens drei Monate nach der letzten Impfung erfolgen.

Zudem hat die Regierung beschlossen, weitere Pop-Up-Impfstationen einzurichten sowie mobile Impfteams in Fußgängerzonen, in Einkaufszentren sowie zu Veranstaltungen mit vielen Besuchern zu entsenden, so das Gesundheitsministerium. (GS)