Als Anfang Januar bekannt wurde, dass Philippe Schrantz Generaldirektor von „Hëllef um Terrain“ (HUT) wird, kam das für viele überraschend. Hatte der 57-Jährige doch gerade erst seinen Rücktritt als Generaldirektor der Polizei angekündigt, um in Rente zu gehen. Die Ernennung warf demnach Fragen auf. Fragen, die sich auch einige Abgeordnete stellten. In einer parlamentarischen Anfrage wollten sie mehr erfahren. Nun liegt die Antwort vor.
„Die Rentengesetzgebung für Staatsbeamte sieht vor, dass jeder Pensionierte trotz seiner Rentenbezüge arbeiten darf. Der Rentner muss dazu im Vorfeld auch keine Genehmigung beantragen und es gibt auch keine Begrenzung, wie viele Stunden der Betreffende noch arbeiten darf.“ Das antworten Premierminister Luc Frieden (CSV), der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), und der Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes (CSV), auf die parlamentarische Anfrage von Corinne Cahen und Carole Hartmann (beide DP).
Wie in der Privatwirtschaft gebe es aber auch im öffentlichen Dienst gewisse Formen von Renten, bei denen das Beziehen zusätzlicher Einkommen begrenzt sei, so die Minister in ihrer Antwort. Das gelte etwa für eine Invalidenrente oder für den Vorruhestand …
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