Die nächste Etappe der Verfassungsreform soll noch in diesem Jahr von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden. Darauf einigten sich die vier großen Parteien im zuständigen parlamentarischen Ausschuss. Die Änderungen betreffen vor allem die institutionelle Rolle des Staatschefs.

Die Arbeiten an der Verfassungsreform schreiten voran. Nachdem sich eine Mehrheit des Parlaments bereits beim Kapitel über die Justiz einig geworden war, sollen nun weitere Abschnitte der Reform des Grundgesetzes offiziell im Parlament eingebracht werden. Darauf verständigte sich am Dienstag eine Mehrheit aus DP, LSAP, Déi Gréng und CSV im zuständigen Ausschuss für Verfassungs- und institutionelle Fragen.

Die vereinbarten Änderungen betreffen vor allem die künftige Rolle des Großherzogs. Im betreffenden Kapitel wird die wesentlich „symbolische und protokollarische“ Funktion des Staatschefs in mehreren Artikeln dekliniert. Laut der Neufassung des Grundgesetzes soll der Großherzog weiterhin gemeinsam mit der Regierung die exekutive Gewalt ausüben. Die politische Verantwortung für die vom Staatsoberhaupt gezeichneten Handlungen soll allein bei der Regierung liegen.

„Maison du Grand-Duc“ mit Verfassungsrang

Laut der Reform soll dem Großherzog konkret das Recht, „Münzen zu prägen“ entzogen werden. Allerdings soll er laut Verfassung Oberbefehlshaber der Armee bleiben. Und auch seine Rechte, Verträge zu schließen, Ehrentitel zu vergeben, zu begnadigen sowie Gesetze und Verordnungen auszuführen, bleiben im Grundgesetz verankert.

Eine wichtige Anpassung erfolgt zudem im Rahmen der Reform der Monarchie laut Waringo-Bericht. Die neue Verwaltung des Großherzogs („Maison du Grand-Duc“) soll als juristische Person in der Verfassung erwähnt werden. Das Staatsoberhaupt soll die Schirmherrschaft über seine Verwaltung erhalten und diese im allgemeinen Interesse organisieren.

Nationale Symbole und Regierungsorganisation

Weitere Änderungen, bei denen sich die Abgeordneten zum Teil schon seit geraumer Zeit einig sind, betreffen die luxemburgische Sprache, die nationalen Symbole (Flagge, Wappen, Hymne) und die Zugehörigkeit zum Prozess der europäischen Integration – all diese Punkte sollen Verfassungsrang erhalten.

Zudem nehmen die Parlamentarier Anpassungen an der Definition und der Organisation der Regierung vor. Im Grundgesetz soll keine Mindestanzahl von Ministern mehr vorgesehen werden. Allerdings wird die Funktion des Premierministers erstmals als „primus inter pares“ festgehalten. Die Regierung soll zudem als politisch entscheidendes Organ der Exekutive definiert werden und seine Organisation eigenständig sicherstellen. Bisher fallen diese Kompetenzen formal dem Großherzog zu.

Die Teilreformen der Verfassung sollen noch vor Jahresende, womöglich schon Mitte November, ins Parlament eingebracht werden.


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