Das Bildungsministerium hat den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schulpflicht überarbeitet. Dies war erforderlich, nachdem der Staatsrat gleich neun formelle Einwände erhoben hatte. Umstritten bleibt das Vorhaben von Claude Meisch (DP) aber nach wie vor. Der Minister hatte im September 2021 überraschend angekündigt, dass Jugendliche künftig bis zum Alter von 18 Jahren die Schule besuchen müssten – statt aktuell bis 16 Jahre.

Die erfolgten Änderungen am Text betreffen vor allem juristische Unklarheiten und ungenaue Formulierungen, die der Staatsrat moniert hatte. Zudem wurde aber auch eine Anpassung vorgenommen, nach der Strafverfahren bei einer Verletzung der Schulpflicht abgeschafft werden. Künftig soll bei Nichteinhalten der Pflicht nur noch das Jugendgericht informiert werden …