Wer einem Menschen in Gefahr bewusst die Unterstützung verweigert, kann wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Dass dies in der Praxis auch wirklich geschieht, zeigen entsprechende Zahlen der Justiz. Demnach eröffneten die Staatsanwaltschaften der Gerichtsbezirke Luxemburg und Diekirch in den letzten fünf Jahren insgesamt 198 Verfahren wegen „Non-assistance à personne en danger“. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Im selben Zeitraum wurden jedoch auch 128 Fälle ohne strafrechtliche Folgen zu den Akten gelegt. Das geschah, weil es entweder Zweifel in Bezug auf die mutmaßlichen Täter gab, Elemente zur Tat fehlten, die Verdächtigen zwischenzeitlich verstarben oder die Taten verjährt waren. Ein Fall gilt allerdings für die Justiz auch als „classé“, wenn der Täter eine Verwarnung erhielt oder das Dossier an eine ausländische Behörde weitergereicht wurde …