Der ADR-Abgeordnete Roy Reding wird sich in naher Zukunft erneut vor Gericht verantworten müssen. Der 57-Jährige hat nämlich nun auch offiziell Berufung gegen seine Verurteilung zu unter anderem einer Haftstrafe auf Bewährung eingelegt. Ein Termin für den Prozess in zweiter Instanz steht noch nicht fest. Er könnte allerdings mitten in den Wahlkampf dieses Superwahljahres fallen.
Rückblick: Am 24. November 2022 wurde Roy Reding am Bezirksgericht Luxemburg zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie 50.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der Prozess beruhte auf einem Immobiliengeschäft im Jahr 2016. Damals hatte der ADR-Politiker ein Haus in Kirchberg an eine Frau verkauft, ihr dabei aber wesentliche Informationen vorenthalten. Nämlich, dass er 2014/2015 wegen illegaler Umbauarbeiten in dem Gebäude zu einer Geldstrafe verurteilt worden war – aber auch dazu, die umgebauten Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Letzteres geschah aber nie, sodass die Räume im Erdgeschoss von der neuen Besitzerin nicht regulär vermietet werden konnten. Die Staatsanwaltschaft warf Roy Reding daher Betrug, Dokumentenfälschung und Geldwäsche vor. Er habe die Käuferin bewusst getäuscht, den Kaufvertrag entsprechend aufsetzen lassen, um sich so der Immobilien zu „entledigen“, so der Vertreter der Anklage Ende Oktober vor Gericht.
Das Gericht hielt am Ende zwölf Monate Haft fest, die komplett zur Bewährung ausgesetzt wurden. Eine Verurteilung, die Roy Reding so nicht hinnehmen wollte: Bereits kurz nach Bekanntgabe des Urteils kündigte er auf Twitter an, Berufung einzulegen. Vor Kurzem hat er das nun auch offiziell getan, wie die Pressestelle der Justiz auf Nachfrage mitteilt.
Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest, so ein Justizsprecher. Derzeit sei auch noch nicht absehbar, ob es noch vor dem Sommer, im Herbst oder erst nach den Parlamentswahlen verhandelt wird. Demnach könnte der Prozess für Roy Reding und die ADR zu einem ungünstigen Zeitpunkt kommen. Nämlich dann, wenn er sich womöglich anschickt, ein weiteres Mal ins Parlament gewählt zu werden.
Sein aktuelles Abgeordnetenmandat übt Roy Reding derweil weiter aus. Rein rechtlich ist das nämlich trotz Verurteilung möglich. Auch seine Partei sieht in der Verurteilung kein Problem. Diese betreffe den 57-Jährigen als Privatperson, sagte ADR-Präsident Fred Keup nach einer Vorstandssitzung im Interview mit „RTL“. Aus dem Gemeinderat der Stadt Luxemburg war Roy Reding hingegen kurz nach dem Urteil zurückgetreten. Er habe nicht mehr die Zeit und Energie, all seinen Verpflichtungen nachzukommen, so seine Argumentation. (GS)