Das seit Januar 2021 in Luxemburg geltende Verbot des Herbizids „Glyphosat“ ist nicht rechtmäßig. Zu dieser Schlussfolgerung gelangen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs in Kirchberg. Damit bestätigen sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus erster Instanz und bringen die Regierung unter Zugzwang. Das Verbot muss zunächst wieder aufgehoben werden.

Die Regierung hatte das Glyphosat-Verbot in ihrem Koalitionsabkommen anno 2018 beschlossen. In der Folge hatte sie acht entsprechenden Produkten die Zulassung entzogen bzw. diese nicht verlängert. Dagegen hatte der Hersteller „Bayer“ geklagt. In den Augen des Chemiekonzerns sei der Luxemburger Staat eine hinreichende Begründung schuldig geblieben. Wie die Bayer-Anwälte vor Gericht argumentierten, habe sich das zuständige Landwirtschaftsministerium lediglich auf die Regierungserklärung berufen – eine in ihren Augen unzureichende Rechtsgrundlage.

Es ist eine Argumentation, der im Juli 2022 nicht nur die Richter des Verwaltungsgerichts folgten, sondern nun auch ihre Kollegen der übergeordneten Instanz …