Weil er sich gegenüber einem Ehepaar unter Vortäuschung falscher Tatsachen als Beamter der Kriminalpolizei ausgegeben haben soll, musste sich ein junger Mann im Februar wegen Amtsanmaßung („Immixtion dans des fonctions publiques“) vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Wie Reporter.lu berichtete, soll der 29-Jährige am 5. August 2024 mehrmals versucht haben, das Paar im Straßenverkehr zum Anhalten zu bewegen. Dabei soll er die beiden bis vor ihre Haustür verfolgt haben. Jetzt wurde das Urteil in dem Fall gefällt.

Das Gericht verurteilte Kevin G. am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten zur Bewährung. Damit gingen die Richter über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte nämlich eine Haftstrafe von neun Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es ist wahrscheinlich, dass Kevin G. Berufung einlegen wird. Immerhin bestritt er die Vorwürfe bis zuletzt vehement. Selbst war er jedoch nicht vor Gericht erschienen, sondern ließ sich von seiner Anwältin vertreten. Diese hatte denn auch einen Freispruch gefordert.

Der mutmaßlich Geschädigte, ein 69-jähriger Mann, hatte derweil eindringlich im Zeugenstand geschildert, wie Kevin G. im August 2024 vorgegangen sein soll. „De Borscht“, wie er den Angeklagten nannte, habe sich rücksichtslos verhalten und mehrmals einen Unfall riskiert. Er sei bereits nahe Syren mit seinem SUV dicht aufgefahren, habe sich auf die Nebenspur begeben, mit einer Verkehrskelle gewunken und einen falschen Ausweis der Kriminalpolizei vorgezeigt. Vor der Haustür des Paares in Altwies sei es dann zu einer kurzen verbalen Auseinandersetzung gekommen …