Eine schnellere Bearbeitung von Straffällen und eine Entlastung der Gerichte: Das sind die Ziele von sogenannten „Ordonnance pénale“-Verfahren, in denen über geringfügige Straftaten ohne einen Prozess geurteilt wird. Vor etwas mehr als drei Jahren wurde die Maßnahme reformiert und ausgeweitet. Seitdem wurden mehr als 24.000 solcher Strafbefehle verhängt – und zumeist auch akzeptiert. Nur in rund 400 Fällen gingen die Betroffenen in Berufung.

Diese Zahlen gehen aus einer Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage von Sam Tanson (Déi Gréng) hervor. Die Abgeordnete wollte von ihrer Nachfolgerin im Justizministerium erfahren, welche Entwicklung es bei den „Ordonnance pénale“-Verfahren seit der Reform vom 9. Dezember 2021 gab. Damals war die Strafprozessordnung dahingehend geändert worden, dass seitdem bei Strafbefehlen Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro verhängt werden können. Zudem wurde die Praxis verallgemeinert, dass der Strafbefehl von einem Einzelrichter erlassen werden kann …