Wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, so wird diese voraussichtlich erst Anfang 2027 oder sogar erst im Februar 2028 verhandelt. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Charel Weiler (CSV) hervor. Die Gründe für die langen Wartezeiten sind der Ministerin zufolge die hohe Zahl an Streitfällen, die vielen Schnellverfahren, die zunehmende Komplexität der Fälle und der Mangel an Magistraten.
Januar 2027, Februar 2027, September 2027, Januar 2028 und Februar 2028: Das sind die Daten, die Elisabeth Margue für fünf der sechs Kammern des Verwaltungsgerichts nennt. Diese Termine entsprächen dem „Worst case“, also dem spätesten Datum für eine Verhandlung. Die vorsitzenden Richter würden aber darauf achten, die Termine unter Berücksichtigung der Komplexität der einzelnen Fälle ausgewogen zu gestalten. Daher würden einige Verhandlungen auch früher angesetzt, so die Justizministerin.
Die Urteile werden der Ministerin zufolge derweil im Durchschnitt binnen 108 Tagen gefällt. Das betrifft jedoch nur Fälle im allgemeinen Recht, die nicht im Zuge eines beschleunigten Verfahrens („Référé“) verhandelt werden …
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