Wer in Luxemburg mehr als drei Tage in Untersuchungshaft sitzt und am Ende nicht von einem Gericht verurteilt wird, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Das gilt sowohl bei Freisprüchen als auch in Fällen, in denen das Verfahren eingestellt wird. In den vergangenen fünf Jahren machten denn auch 62 ehemalige Untersuchungshäftlinge von diesem Recht Gebrauch. Das ist der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dan Biancalana (LSAP) zu entnehmen.
Die Entscheidung über eine derartige Entschädigung obliegt nämlich der Justizministerin, die diese auf Basis der Empfehlung einer eigens dafür geschaffenen Kommission trifft. Diese Kommission setzt sich aus einem Magistraten, einem Beamten des Justizministeriums und einem Mitglied der Anwaltskammer zusammen, so wie es das entsprechende Gesetz vom 30. Dezember 1981 vorsieht.
Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, das schlägt ebenfalls die Kommission vor, wie die Ministerin in ihrer Antwort erklärt …
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