Das Luxemburger Berufungsgericht umfasst aktuell 13 Kammern mit je drei Richtern, die in Verfahren im Handels-, Zivil- und Strafrecht sowie als richterliche Ratskammer urteilen. In naher Zukunft könnten es 14 Kammern sein. Die Regierung hat nämlich vor, eine zusätzliche, zweite Strafkammer einzurichten. Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) hat einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht. Ziel sei es, so die Bearbeitung von Strafsachen innerhalb angemessener Fristen zu gewährleisten.
Der Entwurf 8704 sieht die Schaffung der neuen Strafkammer ab dem 16. September 2026 sowie fünf neue Posten in der Magistratur vor. Zwei Posten sollen der Generalstaatsanwaltschaft und drei dem Berufungsgericht zugeteilt werden, womit dann auch die nötigen Stellen für die Besetzung der neuen Strafkammer geschaffen werden, so die Begründung im Entwurf.
Die Autoren des Entwurfs sind denn auch der Ansicht, dass die Richterposten mit dem nötigen Personal besetzt werden können. Die jüngste Reform der Zugangsbedingungen zur Magistratur auf Basis des Gesetzes von April 2025 trage nämlich erste Früchte …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
