Journalistinnen und Journalisten sollen künftig einen besseren und schnelleren Zugang zu Informationen von staatlichen Behörden erhalten. Dies ist zumindest die Grundidee der neuen „Circulaire Bettel“, welche die Rechte und Pflichten von Staatsbeamten im Umgang mit der Presse regelt.
Das neue Dokument, das bereits am 15. Juni vom Ministerrat gebilligt worden war, wurde am Montag veröffentlicht. Es ersetzt die „Circulaire Bettel“ vom 7. Januar 2016 und beinhaltet einige Anpassungen im Vergleich zur Vorgängerversion. In der Hauptsache sollen die Prozeduren, die mit einer journalistischen Anfrage bei einem Ministerium oder einer sonstigen staatlichen Verwaltung einhergehen, präzisiert und vereinheitlicht werden.
Diese Anpassungen gehen zurück auf wiederholte Forderungen des Presserats und der „Association luxembourgeoise des journalistes professionnels“ (ALJP). Das vorliegende Dokument ist denn auch das Resultat von Verhandlungen zwischen diesen beiden Organisationen und der Regierung, allen voran dem Staats- und dem Medienministerium.
Die aktualisierte „Circulaire Bettel“ verpflichtet die zuständigen Beamten – in der Regel die Pressebeauftragten –, Anfragen von Journalisten binnen 24 Stunden nachzukommen. Sei es, indem die beantragten Informationen direkt kommuniziert werden. Oder in Form einer Rückmeldung, dass der Anfrage entsprochen wird und die Informationen in einem bestimmten Zeitrahmen übermittelt werden. Sollten die angeforderten Informationen nicht übermittelt werden können, sind die Beamten verpflichtet, dem Journalisten die gesetzliche Begründung dafür mitzuteilen.
Um die Kontaktaufnahme insgesamt zu vereinfachen, sind die Behörden verpflichtet, eine allgemeine E-Mail-Adresse einzurichten, an die sich Journalisten wenden können. Zugang zu dieser mit „Communication“ als Adressat versehenen Adresse müssen mindestens zwei Beamte haben. Auch hier sollen dies in der Regel die Pressebeauftragten sein. Diese E-Mail-Adressen müssen denn auch künftig auf den verschiedenen Internetseiten gut sichtbar vermerkt sein – ebenso wie die Namen und die Telefonnummern der für die Pressearbeit zuständigen Beamten.
Um sämtlichen Behörden etwas Zeit zur Umsetzung der neuen Maßnahmen zu geben, tritt die neue „Circulaire Bettel“ erst in einem Monat in Kraft. In sechs Monaten soll dann eine erste Bilanz der neuen Prozeduren gezogen werden, so das Staatsministerium in einer Pressemitteilung. Journalisten und Journalistinnen ihrerseits haben die Möglichkeit, über ein Online-Formular ihre Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen mitzuteilen und auch Verbesserungsvorschläge einzureichen. (GS)