Am 1. Januar traten eine Reihe von Anpassungen in Kraft, die vor allem Haushalten mit niedrigen Einkommen zugutekommen sollen. So wurden der soziale Mindestlohn, das Einkommen zur sozialen Eingliederung „Revis“ und auch die Beihilfe für Schwerbehinderte jeweils um 2,6 Prozent erhöht. Die Renten ihrerseits stiegen zum Jahresbeginn um 1,6 Prozent. Damit wurden die Bezüge an die Lohnentwicklung der vergangenen Jahre angepasst.
Die Regierung prüft jedes Jahr auf Grundlage einer Analyse der „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS), ob eine Neubewertung der laufenden Renten erforderlich ist. Wie im vergangenen Jahr ist das auch diesmal der Fall. Besagte Generalinspektion berechnete nämlich einen Aufwertungsfaktor von 1,595 für das Jahr 2023, so das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit von Martine Deprez (CSV) in einer Mitteilung. Die Renten wurden demnach zum 1. Januar des neuen Jahres um 1,6 Prozent erhöht.
Die Anhebung des sozialen Mindestlohns um 2,6 Prozent ihrerseits geht auf eine Anpassung des „Code du travail“ zurück, die Mitte Dezember im Parlament mit den Stimmen aller Abgeordneten verabschiedet wurde. Der Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer steigt damit von 2.570,93 auf 2.637,79 Euro …
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