Im Fall des suspendierten Direktors des Clerfer „Lycée Edward Steichen“ gibt es eine erste richterliche Entscheidung. Eine Strafkammer des Bezirksgerichts Diekirch hielt vergangene Woche fest, dass Jean Billa sich des illegalen Waffenbesitzes schuldig gemacht hat. Eine Strafe wurde allerdings nicht verhängt. Stattdessen gab es eine „Suspension du prononcé“. In diesem Verfahren ging es um mehrere Schusswaffen und ein Messer.

Eine „Suspension du prononcé“ bedeutet, dass zwar die Schuld des Angeklagten festgehalten, jedoch kein Urteil gesprochen wird, wenn er sich in den kommenden Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Im Fall von Jean Billa sahen die Richter es demnach als erwiesen an, dass der 56-Jährige eine Schreckschusspistole und drei Langlaufwaffen, die bei ihm sichergestellt worden waren, nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Ein ebenfalls aufgefundenes Butterflymesser gilt per se als illegale Waffe.

Die Waffen hatte die Kriminalpolizei im Herbst 2023 an seiner Wohnadresse sowie im Clerfer Lyzeum sichergestellt …