Die vier Krankenhausbetreiber in Luxemburg sollen Teile ihrer ambulanten Aktivitäten künftig an zusätzlichen Standorten ausüben. Ein neues Gesetzprojekt sieht die Schaffung von acht weiteren Außenstellen vor, die über das Land verteilt sein sollen. Zunächst aber soll das Nordspital ein zusätzliches MRT-Gerät erhalten. Auch das MRT, das seit Kurzem in Potaschberg betrieben wird, soll ins bestehende Krankenhaussystem integriert werden.

Mit diesen Ankündigungen versuchten die Gesundheitsministerin Paulette Lenert und der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, (beide LSAP), etwas Ruhe in die anhaltende Debatte um das MRT in der Gemeinde Grevenmacher zu bringen. Dieses wird seit Anfang Mai von Ärzten in einem privaten medizinischen Zentrum eingesetzt, was Gegenstand teils hitziger politischer Diskussionen um die Legalität einer solchen Aktivität außerhalb des Krankenhauswesens war. Das MRT soll nun in einer Zusammenarbeit zwischen dem „Centre Médical Potaschberg“ (CMP) und dem „Centre Hospitalier de Luxembourg“ (CHL) betrieben werden. Die Verhandlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Der Anschluss des MRT in Potaschberg an das CHL ist bereits jetzt möglich, da dem CHL gemäß Krankenhausgesetz noch eine Außenstelle zusteht. Dasselbe gilt für das „Centre Hospitalier du Nord“ (CHdN), das laut Claude Haagen einen Antrag gestellt hat, um in Wiltz ein MRT-Gerät zu betreiben. Das „Centre Hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM) wiederum habe Interesse bekundet, in Bad Mondorf Radiodiagnostik anzubieten. Schon länger war bekannt, dass die „Hôpitaux Robert Schuman“ (HRS) ein Zentrum mit MRT in Junglinster aufbauen wollen.

Um solchen Vorhaben eine gesetzliche Basis zu geben und den „Virage ambulatoire“ voranzutreiben, wurde am Mittwoch im Ministerrat ein neues Gesetzprojekt gebilligt. Dieses schafft acht zusätzliche Außenstellen – zwei pro Klinik – und regelt die dortigen Aktivitäten, die sich auf nicht-chirurgische Behandlungen, Onkologie, Dialyse und Radiodiagnostik beschränken. Die Kosten für den Patienten sollen gemäß den üblichen Tarifen von der Gesundheitskasse (CNS) erstattet werden.

Die Außenstellen, bei denen der Staat 80 Prozent der Kosten  – für Material und Räumlichkeiten – trägt, können entweder von den Krankenhäusern selbst oder durch die Zusammenarbeit mit externen Ärzten betrieben werden. Ein neuer Vertragstyp soll diese Kollaboration und dabei vor allem auch die Dienstbereitschaft der Ärzte regeln. Der Ministerrat nahm denn auch einen Gesetzentwurf an, nach dem sich Gesundheitsberufe in Gesellschaften zusammenschließen können. (GS)