Weil im kommenden Jahr sowohl Parlaments- als auch Gemeindewahlen stattfinden, müssen einige Anpassungen an der Gesetzgebung vorgenommen werden. Der entsprechende Text wurde vergangene Woche im Parlament verabschiedet. Dabei wurde auch eine nicht unwesentliche Änderung beschlossen: Künftig wird die Anzahl an Ratsmitgliedern in den Gemeinden nicht mehr auf Basis der Volkszählung, sondern anhand des nationalen Registers für natürliche Personen bestimmt.
Dass Landes- und Kommunalwahlen im selben Jahr stattfinden, kommt rein rechnerisch nur alle 30 Jahre vor. Durch die vorgezogenen Parlamentswahlen im Oktober 2013 kommt es aber nun früher zu dieser Situation als üblich. Damit beide Wahlen nicht gleichzeitig im Oktober 2023 stattfinden, werden die Gemeindewahlen auf Juni vorverlegt. Genauer gesagt, auf den 11. Juni, wie bereits in einer großherzoglichen Verordnung festgehalten worden war. Die Landeswahlen finden dann wie gewohnt im Oktober statt, üblicherweise am zweiten Sonntag des Monats.
Das Vorziehen der Kommunalwahlen bringt mit sich, dass u.a. das Gemeindegesetz in bestimmten Punkten angepasst werden muss, damit durchgehend Rechtssicherheit besteht. Dies gilt allen voran für die Dauer der aktuellen Mandate und die Übergangszeit zwischen den Mandaten der alten und neuen Ratsmitglieder. Wie viele Räte in den verschiedenen Gemeinden überhaupt zu wählen sind, das wurde bisher auf Basis der durch die Volkszählung erhobenen Daten bestimmt. Das wird sich aber nun ändern.
Künftig wird dafür auf das „Registre national des personnes physiques“ (RNPP) zurückgegriffen. Wie der Begründung des Gesetzestextes zu entnehmen ist, ermögliche dieses Register eine genauere und verlässlichere Erfassung der Einwohnerzahlen als die Volkszählung, die nur alle zehn Jahre durchgeführt wird, wie auch die Berichterstatterin des Gesetzes, Simone Asselborn-Bintz (LSAP), im Parlament anführte. Die Volkszählung wird aber auch weiterhin vom nationalen Statistikamt „Statec“ in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt. Dafür wurde auch dieses entsprechende Gesetz abgeändert.
Mit Ausnahme der CSV stimmten alle Abgeordneten den Gesetzesänderungen zu. Die Christsozialen stören sich an der Verkürzung der Mandatsdauer der derzeitigen Ratsmitglieder, wie ihr Abgeordneter Georges Mischo erklärte. Tatsächlich läuft das Mandat der aktuellen Räte durch die vorgelegten Gemeindewahlen 2023 bereits Ende August statt im Dezember aus. (GS)