Nach den jüngsten Ereignissen in Syrien und dem Sturz des Regimes von Präsident Baschar al-Assad hat das Luxemburger Ministerium für innere Angelegenheiten die Prüfung von Asylanträgen syrischer Staatsbürger vorübergehend ausgesetzt. Diese Maßnahme ist zunächst temporär und soll eine gründliche Analyse der neuen geopolitischen Situation ermöglichen, so das Ministerium, das damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten folgt.
Ziel der Aussetzung sei es, eine einheitliche Herangehensweise zwischen den europäischen Ländern zu gewährleisten und die Situation in Bezug auf die Menschenrechte in Syrien genau zu beobachten. In dieser Übergangsphase bleibe für die Antragsteller der Zugang zu den Unterkünften für Geflüchtete weiterhin gesichert. Auch an den Bedingungen ihrer Unterbringung ändere sich nichts, schreibt das Ministerium von Léon Gloden (CSV) am Dienstag in einer Pressemitteilung.
Trotz der Aussetzung der Bearbeitung von Asylanträgen bleibe es syrischen Staatsbürgern aber auch weiterhin möglich, in Luxemburg einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Diese temporäre Maßnahme habe denn auch keinerlei Auswirkungen auf das sogenannte Dublin-Verfahren, das die Zuständigkeit für Asylanträge regelt.
„Niemand hat eine Glaskugel, um vorherzusehen, wie es in Syrien weitergeht“, betonte Minister Léon Gloden wenige Stunden später im Rahmen einer Fragestunde im Parlament …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
