Wer bei der Luxemburger Polizei arbeiten will, an den werden erhöhte Anforderungen gestellt. Die Kandidaten sollten nicht vorbestraft sein und im besten Fall auch sonst nicht bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Um die Bewerber auf ihre moralischen Qualitäten hin zu prüfen, ist eine sogenannte „Enquête d’honorabilité“ vorgesehen. Diese Untersuchung soll nun reformiert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt seit Kurzem vor.

Damit soll die Prüfung der Ehrenhaftigkeit auch auf Zivilpersonal ausgeweitet werden. Anders als bei Kandidaten für eine Anstellung als Polizist sieht das Gesetz nämlich aktuell keine solche Untersuchung für Zivilisten vor, die sich um einen Job bei der Polizei bewerben. Dabei nahm in den vergangenen Jahren die dortige Rekrutierung von Zivilisten stark zu. Diese sind dadurch direkt oder indirekt an der täglichen Polizeiarbeit beteiligt und haben dabei auch Zugang zu vertraulichen Informationen …