Die Covid-19-Pandemie liegt mittlerweile Jahre zurück, doch die damalige Ausnahmesituation hallt bis heute nach. So wurde diese Woche der Allgemeinmediziner Benoît Ochs vom „Conseil de discipline“ des Luxemburger „Collège médical“ zu einem sechsmonatigen Berufsverbot verurteilt, das allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie bereits bei seiner ersten Verurteilung ging es auch diesmal um die Aussagen und das Verhalten des umstrittenen Arztes im Zusammenhang mit der Pandemie.

Aus dem Urteil vom Donnerstag, das Reporter.lu vorliegt, geht hervor, dass der Disziplinarausschuss viele der Vorwürfe gegen Benoît Ochs als unbegründet zurückwies, weil sie seiner Beurteilung zufolge keine Verstöße gegen den Deontologiekodex der Ärzteschaft darstellten oder die Tatbestände – etwa das Nichttragen einer Maske bei der Beratung eines Patienten – nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Letztlich sieht der Ausschuss nur den Vorwurf der „Atteinte à l’honneur de la profession“ als begründet an.

Dabei geht es um Aussagen, die Benoît Ochs im Juli 2021 nach seiner ersten Sanktionierung durch den Ausschuss vor der Presse gemacht hatte. Damals hatte er andere Ärzte, die Kinder gegen Covid-19 impfen würden, mit den Nazi-Medizinern verglichen, die 1946/47 im Nürnberger Ärzteprozess vor Gericht gestellt worden waren. Für den Ausschuss verletzte er damit zweifelsfrei die Ehre des Berufsstandes, weswegen er zu verurteilen sei. Auch, weil er behauptet hatte, dass in fünf Monaten rund zehn Kinder nach Impfungen gestorben seien.

Der Ausschuss stellt zudem fest, dass andere Aussagen zwar nicht die Ehre der Ärzteschaft verletzt hätten, sie aber von Widersachern der damaligen Covid-Politik der Regierung instrumentalisiert worden seien. Und Benoît Ochs habe sich nie von den Taten dieser Personen distanziert …