Mitte August hatte Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) mit seinen Aussagen zum Kollektivurlaub im Baugewerbe aufhorchen lassen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage versucht er nun zu erklären, was er eigentlich sagen wollte. Dabei nennt er auch Zahlen zu den Ausnahmegenehmigungen, die den Bauunternehmen in den vergangenen Jahren erteilt wurden.
„Eine Änderung des Kollektivurlaubs beziehungsweise des Kollektivvertrags im Bausektor ist keine Regierungskompetenz und demnach auch nicht im aktuellen Koalitionsabkommen der Regierung vorgesehen“, so der Wortlaut in der Antwort von Georges Mischo auf die parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Taina Bofferding und Georges Engel.
Georges Mischo möchte in seiner Antwort klarstellen, dass es ihm nie darum gegangen sei, den Kollektivurlaub im Baugewerbe infrage zu stellen. In besagtem „RTL“-Interview habe er „seine Bereitschaft signalisieren wollen, um dieses Thema mit den Sozialpartnern zu diskutieren – falls auf diesem Punkt Handlungsbedarf vonseiten der Sozialpartner besteht“, so der Minister …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
