Die Luxemburger Datenschutzkommission musste vor Gericht eine Niederlage gegen den Onlinehändler „Amazon“ hinnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof annullierte nämlich am Donnerstag die Rekordstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro, die die „Commission nationale pour la protection des données“ (CNPD) im Jahr 2021 gegen den Konzern wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verhängt hatte. Die Richter verwiesen den Fall nun zurück an die CNPD für eine erneute Prüfung.

Das „Lëtzebuerger Land“ hatte am Freitagmorgen zuerst über das Urteil berichtet. Wenig später gab dann auch die Pressestelle der Justiz eine Mitteilung dazu heraus. Demnach bestätigte der Verwaltungsgerichtshof zwar die von der CNPD beobachteten Datenschutzverstöße. Er stellte jedoch auch fest, dass die Kommission zentrale rechtliche Prüfungen nicht vorgenommen habe. So habe sie insbesondere nicht untersucht, ob Amazon vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen habe.

Eine solche Analyse sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aber zwingend Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße. Außerdem habe die CNPD nicht ausreichend geprüft, ob eine Geldstrafe tatsächlich die angemessenste Maßnahme unter den möglichen Sanktionen gewesen sei …