In Zusammenhang mit dem Artikel „Der Filz in Wiltz“, erschienen am 21. März 2022 auf Reporter.lu, macht die Gemeindeverwaltung Wiltz Gebrauch von ihrem Antwortrecht, so wie es Artikel 36 des modifizierten Gesetzes vom 8. Juni 2004 über die freie Meinungsäußerung in den Medien vorsieht.

Die Gemeindeverwaltung Wiltz macht hier Gebrauch von ihrem Antwortrecht gemäß Artikel 36 des Gesetzes vom 8. Juni 2004 und nimmt Stellung betreffend die Anschuldigungen des Journalisten Pit Scholtes  gegen Bürgermeister Frank Arndt und die Gemeindeverwaltung Wiltz.

Die Gemeindeverwaltung wird sich nicht in ein laufendes Untersuchungsverfahren einmischen und vertraut auf die Aufklärung der Vorwürfe durch die Justiz. Bezüglich Herrn Arndt gilt für die Gemeindeverwaltung die Unschuldsvermutung.

In einem Artikel erschienen am 21. März 2022 unter dem Titel „Der Filz in Wiltz: Bürgermeister unter Verdacht“ beschreibt der Journalist Pit Scholtes zwei Abstimmungen, welche am 14. Mai 2018 stattgefunden haben.

Ziel der Gemeinde Wiltz war es, ein Grundstück in Eschweiler zu erlangen, um dort ein Projekt im Bereich des sozialen Wohnungsbaus umzusetzen.

Es war allerdings der Wunsch der Eigentümerin, das Grundstück gegen eine Wohnung im Komplex „an der Géitzt“ zu tauschen.

Entgegen den Behauptungen des Reporters zog die Gemeinde aus diesem Vorgehen keinen Gewinn und kam nicht „vergleichsweise günstig an Bauland“.

Der vom Journalisten erwähnte Preis pro Ar galt zu diesem Zeitpunkt für erschlossenes Bauland, was in dieser Angelegenheit nicht der Fall war. Der Wert des Tauschhandles entsprach demnach dem reellen Wert des Grundstücks.

Was den Ablauf der Abstimmungen anbelangt, so wurden allen Gemeinderatsmitgliedern die Umstände der Transaktionen vor den Abstimmungen transparent dargelegt. Dies belegt auch ein im „WORT“ erschienener Artikel vom 16.05.2018.

Da keiner der Beteiligten oder deren Verwandte Eigeninteresse an den Transaktionen hatten, bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, eine Person von den Diskussionen und Abstimmungen über diese Tagesordnungspunkte ausschließen zu müssen.

p. Maître Trixie Lanners, emp.

s. Maître Michel Brausch


Anmerkung der Redaktion: Dieses Antwortrecht bezieht sich auf den Artikel „Der Filz in Wiltz“ und wird gemäß Artikel 36 des modifizierten Gesetzes vom 8. Juni 2004 über die freie Meinungsäußerung in den Medien veröffentlicht.