Der partielle Lockdown ist ein weiterer harter Schlag für die Kulturszene. Wieder bleiben die Theater- und Kinosäle zu, wieder werden Premieren und Aufführungen verschoben. Ein kleiner Trost: Das Kulturministerium hat zusätzliche Hilfszahlungen für die Betroffenen beschlossen.

Um die finanziellen Einbußen im Kultursektor abzufedern, greift die Regierung im Rahmen des Rettungspaketes „Neistart Lëtzebuerg“ dem Kultursektor mit rund eineinhalb Millionen Euro für das Jahr 2020 unter die Arme. Zusätzlich wurde am 3. April 2020 das Gesetz vom 19. Dezember 2014 zur Regelung der sozialen Maßnahmen für freie Künstler und Bühnenarbeiter („intermittents du spectacle“) per großherzoglicher Verordnung an die sanitäre Krise angepasst und erweitert. Es trat für die Monate März bis August 2020 in Kraft, setzte dann zwei Monate lang aus und wird nun erneut reaktiviert.

Das Gesetz von 2014 sieht vor, Künstlern mit Ausgleichszahlungen zumindest den qualifizierten Mindestlohn zu garantieren. Die Ausgleichszahlungen dürfen jedoch die Hälfte des Mindestlohnes pro Monat und pro Künstler nicht überschreiten. Angesichts der sanitären Krise sehen sich viele freischaffende Künstler jedoch mit oft monatelangem, beinahe komplettem Ausfall ihres Einkommens konfrontiert. Die Regierung will dem Rechnung tragen, indem eine zusätzliche Hilfszahlung angeboten wird.

Untersuchung der Einzelfälle

„Wir untersuchen jeden Fall einzeln. Jeder Künstler hat seine eigene, individuelle Situation. Darauf möchten wir eingehen“, sagt eine Sprecherin des Kulturministeriums auf Nachfrage von Reporter.lu. Die Krise fordere nun einmal außergewöhnliche Maßnahmen und zusätzliche finanzielle Hilfeleistungen. Besonders Bühnentechniker hätten wegen der deutlich eingeschränkten Veranstaltungen seit Monaten kaum Arbeit, aber auch Musikern und Schauspielern seien zahlreiche Auftritte weggebrochen. Im Moment profitieren 85 unabhängige Künstler und 202 Bühnenarbeiter von den sozialen Maßnahmen.

Die der Krise geschuldeten zusätzlichen Hilfszahlungen im Rahmen der sozialen Maßnahmen belaufen sich bis jetzt auf 923.242 Euro. Sie wurden von März 2020 bis August 2020 ausbezahlt. Im September und Oktober gab es diese zusätzlichen Hilfeleistungen nicht mehr. Nun, mit dem partiellen Lockdown, der zwar Proben, jedoch keine Aufführungen erlaubt, werden sie wieder aktiviert. Zunächst für eine Periode vom 1. November bis 31. Dezember 2020. Anfang Dezember können die Künstler ihre Anträge für November einreichen.

Das Kulturministerium rechnet mit 240.000 zusätzlichen Euro, die in diesen zwei Monaten an die Künstler gehen werden. Das Geld fließt, wie auch die bisherigen Hilfszahlungen, aus dem Sozialfonds für den Kultursektor, ein Haushaltsposten des Kulturministeriums, der finanziell nicht gedeckelt ist und den Bedürfnissen der Szene angepasst werden kann.


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