Ist eine Mehrheit in einem Gemeinderat unzufrieden mit der Arbeit des Schöffenrates, hat sie die Möglichkeit, ein Misstrauensvotum zu beantragen und auf diesem Weg einen politischen Wechsel herbeizuführen. Ein Knackpunkt war dabei stets, dass ein solcher Antrag nur im Zuge der Abstimmung über den Haushaltsentwurf für das nachfolgende Jahr eingereicht werden kann und zu keinem sonstigen Zeitpunkt. Das aber soll sich nun ändern.

Ein Gesetzentwurf, der derzeit im zuständigen parlamentarischen Ausschuss liegt, sieht nämlich vor, dass ein Misstrauensantrag auch zu anderen Zeitpunkten einer Mandatsperiode eingereicht werden kann als nur im Rahmen der Haushaltsdebatte, allerdings nicht in den ersten zwölf Monaten nach den Kommunalwahlen sowie in den zwölf Monaten vor den nächsten Wahlen. Zudem soll sich der Antrag nicht mehr gegen eine einzelne Person aus dem Schöffenrat richten, sondern gegen den gesamten Schöffenrat.

Dies ist eine der Änderungen, die der Minister für Innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), an dem Entwurf vornahm, den seine Vorgängerin Taina Bofferding (LSAP) bereits im Mai 2023 im Parlament eingebracht hatte und der am Mittwoch im parlamentarischen Innenausschuss behandelt wurde. Künftig soll denn auch nicht mehr nur ein Drittel des Gemeinderates einen solchen Antrag einreichen können …