Die Zahl der strafrechtlichen Fälle, die am Luxemburger Berufungsgericht verhandelt werden, hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Um dem damit verbundenen Aufwand entgegenzuwirken und eine Aufarbeitung in einem angemessenen Zeitraum bestmöglich zu gewährleisten, soll das Gericht eine zweite Strafkammer sowie zusätzliche Magistraten erhalten. Der Gesetzentwurf dafür wurde vergangene Woche einstimmig im Parlament verabschiedet.
Die Berichterstatterin des Entwurfs, die CSV-Abgeordnete Stéphanie Weydert, betonte in der entsprechenden Sitzung vom Donnerstag, dass die Einrichtung dieser Strafkammer eine konkrete Antwort auf reelle Bedürfnisse „vum Terrain“ sei, so wie sie sowohl vom Vorsitzenden der „Cour supérieure de justice“ als auch vom Generalstaatsanwalt formuliert worden seien. In der Tat habe die Zahl der Straffälle, die in zweiter Instanz verhandelt werden mussten, in den letzten Jahren stark zugenommen – von 282 Fällen im Jahr 2021 auf 559 im Jahr 2025.
Mit der neuen, zweiten Strafkammer wird das Berufungsgericht dann ab der „Rentrée“ im September dieses Jahres über insgesamt 14 Kammern verfügen. Durch die Reform werden auch fünf zusätzliche Posten in der Magistratur geschaffen – drei für die Richter der neuen Strafkammer und zwei bei der Generalstaatsanwaltschaft …
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