In Luxemburg obliegt es der „Inspection du travail et des mines“ (ITM), zu kontrollieren, ob Arbeitnehmer, denen der soziale Mindestlohn zusteht, diesen auch wirklich erhalten. In diesem Zusammenhang führte die Gewerbeaufsicht in den vergangenen sechs Jahren fast 8.000 Kontrollen durch und stellte dabei mehr als 300 Verstöße fest – die meisten davon im Gastgewerbe. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Mars Di Bartolomeo (LSAP) hervor.
Von insgesamt 336 verzeichneten Verstößen in den Jahren 2020 bis 2025 wurden demnach 149 im Gastgewerbe festgestellt. 43 wurden derweil im Bausektor beobachtet und 37 im Handel. Allein 2025 machten die 13 Verstöße im Gastgewerbe die Hälfte aller 26 registrierten Vergehen aus. Insgesamt fällt auf, dass die Zahl der Verstöße über die Jahre zurückging: von 85 im Jahr 2021, 67 im Jahr 2022 und 74 im Jahr 2023 auf 43 im Jahr 2024 und eben 26 im Jahr 2025. Und das bei im Schnitt 1.200 Kontrollen pro Jahr.
Die Gewerbeaufsicht kontrolliert entweder auf eigene Initiative oder wenn ein Hinweis beziehungsweise eine Beschwerde vorliegt. Dabei überprüft sie unter anderem die entsprechenden Dokumente, um sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird …
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