Die Klagen von zwei obdachlosen Männern gegen das Bettelverbot der Stadt Luxemburg wurden auch in zweiter Instanz abgewiesen. Jedoch begründeten die Richter des Verwaltungsgerichtshofes ihre Entscheidung anders als ihre Kollegen in erster Instanz. Sie erkannten nämlich an, dass die beiden Männer wahrscheinlich Bettler seien und demnach in der Tat direkt vom Bettelverbot betroffen seien. Jedoch befanden sie, dass sich die Klagen gegen den falschen Verwaltungsakt richten würden und demnach abzuweisen seien.
In den Augen der Richter hätten sich die Klagen nämlich gegen die abgeänderte Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg richten müssen, die das Betteln zu bestimmten Uhrzeiten in verschiedenen Gebieten der Stadt untersagt und demnach einen direkten Einfluss auf die Kläger haben könnte. Deren Klagen bezogen sich aber nicht auf die Verordnung, sondern auf eine ministerielle Entscheidung von Léon Gloden (CSV) vom 11. Dezember 2023. Mit dieser hatte der Minister für innere Angelegenheiten besagte Verordnung genehmigt. Sieben Monate zuvor hatte seine Vorgängerin Taina Bofferding (LSAP) diese Genehmigung noch verweigert …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
