In Luxemburg gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Bedingungen für die Verleihung des Titels „Ville“ an eine Gemeinde festlegen. Und die Regierung hat offenbar auch nicht vor, das zu ändern. Das geht zumindest aus einer Antwort auf zwei parlamentarische Anfragen hervor. Das Thema kam vor Kurzem auf, weil die Gemeinde Mersch sich gerne „Stadt“ nennen möchte.
Anfang Februar hatte der Merscher Gemeinderat einstimmig beschlossen, ein entsprechendes Anliegen zu formulieren. Im „Luxemburger Wort“ und bei „Radio 100,7“ begründete Bürgermeister Michel Malherbe (DP) den Schritt damit, dass ein solcher Titel, auch wenn er nur ein symbolischer Ehrentitel sei, der Gemeinde zu einer anderen Außenwahrnehmung verhelfen würde. Dass das Vorhaben kein leichtes werden könnte, dessen war er sich aber bewusst. Denn: Die Vergabe des Titels muss über ein eigenständiges Gesetz erfolgen.
„La dénomination de ville est attribuée par la loi“, besagt nämlich das Gemeindegesetz. Demnach müsste die Regierung einen Entwurf vorlegen oder ein Abgeordneter einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. Zuletzt erhielten übrigens im August 1907 die Gemeinden Differdingen, Düdelingen, Ettelbrück und Rümelingen den „Stadt“-Titel. Insgesamt tragen ihn aktuell zwölf Kommunen. Neben den vier genannten sind das Luxemburg-Stadt, Esch/Alzette, Echternach, Diekirch, Grevenmacher, Remich, Vianden und Wiltz …
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