Am Bezirksgericht Luxemburg wurde am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil im zweiten Prozess zur sogenannten „Bommeleeër“-Affäre gefällt. Dabei wurde nur der ehemalige Polizeigeneraldirektor Pierre Reuland wegen Falschaussagen unter Eid verurteilt. Gegen ihn wurde eine Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro ausgesprochen. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Pierre Reuland, der Mitte der 1980er Jahre die „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) leitete und zwischen 2001 und 2008 der großherzoglichen Polizei als Generaldirektor vorstand, war jener Angeklagte in diesem Verfahren, dem mit 33 die meisten mutmaßlichen Falschaussagen vorgeworfen wurden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn denn auch das höchste Strafmaß in diesem Prozess, nämlich fünf Jahre Gefängnis, gefordert.

Die Aussagen, um die es in diesem Verfahren ging, waren Äußerungen, die die Beschuldigten während des ersten Bommeleeër-Prozesses in den Jahren 2013 und 2014 gemacht hatten. Für die Staatsanwaltschaft waren dabei vor allem Pierre Reulands Aussagen zur Observierung des BMG-Gründers Ben Geiben im Oktober 1985 auffällig. Besagte Observierung stellt in der Tat einen Wendepunkt in der Bommeleeër-Affäre dar, da die Ermittlungen gegen den damaligen Hauptverdächtigen danach ohne Erklärungen eingestellt wurden …