Er wollte den Rechtsstaat stürzen, nun muss er die Folgen dafür tragen, die ebendieser Rechtsstaat für ihn vorsieht. Am Donnerstag verkündete die 12. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg das Urteil gegen den 23-jährigen schwedischen Staatsbürger. Gegen Alexander H. wurde eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt, wovon sechs Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Chemiestudent an einem Programm zur Deradikaliserung von „Respect.lu“ teilnehmen und dafür alle sechs Monate ein Zeugnis ablegen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zwölf Jahre Haft für Alexander H. gefordert.
Die Anklageschrift gegen den damals in Strassen ansässigen Alexander H. war lang. Die Justiz legte ihm unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Anwerbung von Mitgliedern für eine terroristische Vereinigung sowie Attentatsplanung zur Last. Hinzu kommen der Vorwurf des Aufrufs zum Hass sowie Verstöße gegen das Waffengesetz sowie gegen die Kommodo/Inkommodo-Gesetzgebung, weil der Angeklagte ein Chemielabor ohne die dafür erforderliche Genehmigung betrieb …
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