Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, das in seiner Gänze nur schwer zu erfassen und zu bekämpfen ist, weil es auch immer eine hohe Dunkelziffer an Fällen gibt. Die offiziellen Zahlen zeigen aber bereits, wie verbreitet sie ist und wie die Behörden dagegen vorgehen. So waren die Staatsanwaltschaften Luxemburg und Diekirch 2024 mit insgesamt 1.168 Meldungen wegen häuslicher Gewalt befasst. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Mit Meldungen sind in diesem Fall die „Procès-verbaux“ gemeint, die die Polizei bei einem Einsatz bzw. der Feststellung einer mutmaßlichen Straftat verfasst und dann an die Staatsanwaltschaft des jeweiligen Gerichtsbezirks weiterleitet. Und unabhängig davon, wann diese Protokolle dort eingingen, leiteten die Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr 67 Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt ein. In 36 Fällen erging dabei auch ein Haftbefehl. 18 Mal wurde eine „Contrôle judiciaire“ angeordnet.
Im selben Jahr wurden gegen die Täter – bei der ganz großen Mehrheit der Fälle sind die Täter männlich und die Opfer weiblich – 130 Verwarnungen ausgesprochen, darunter 41 mit der Auflage, sich an den „Riicht eraus“-Dienst des Roten Kreuzes, eine Anlaufstelle für Täter von häuslicher Gewalt, zu wenden. Von den Gerichten wurden derweil 2024 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 127 Urteile in erster und 26 in zweiter Instanz gefällt …
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