Auch im Großherzogtum werden in Zukunft Sammelklagen möglich sein. Das Parlament hat am Donnerstag einstimmig das Gesetz zur Einführung des „Recours collectif“ im Verbraucherrecht verabschiedet, womit eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Der ursprüngliche Text war bereits im August 2020, und damit noch ehe die endgültige EU-Richtlinie vorlag, von der damaligen Ministerin für Verbraucherschutz, Paulette Lenert (LSAP), eingebracht worden. Der Staatsrat hatte dazu allerdings mehr als 100 „Oppositions formelles“ erhoben.

Sammelklagen waren vor allem im Rahmen des VW-Abgasskandals vor rund zehn Jahren in aller Munde gewesen. Während solche Klagen nämlich in den USA möglich waren, war dies in Europa nur in anderem Umfang und in Luxemburg überhaupt nicht der Fall. Künftig sollen aber jetzt auch Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande gemeinsam juristisch gegen Unternehmen vorgehen können, wenn sie durch ein Fehlverhalten in ähnlicher Weise geschädigt wurden.

Solche Klagen können allerdings nur von sogenannten „Entités qualifiées“ eingereicht werden, etwa von Vereinigungen, die vom Ministerium für Verbraucherschutz anerkannt sind, oder ähnlichen Organisationen auf europäischer Ebene. Einzelpersonen können sie nicht einreichen …