Die Reform des Wahlgesetzes nimmt Form an. Die Abgeordneten des parlamentarischen Ausschusses für Institutionen einigten sich jetzt auf die großen Linien. Ziel ist es, die Gesetzentwürfe in einem Zeitraum auszuarbeiten und zu verabschieden, damit die Anpassungen noch vor den nächsten Wahlen in Kraft treten. Das scheint realistisch. Denn die ganz große Reform stellt das Vorhaben nicht dar. Dafür fehlen die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten.
So wird es weder zu Änderungen bei der Anzahl der Wahlbezirke – aktuell vier – und damit auch nicht zur Zusammenlegung zu einem Bezirk kommen. Ebenfalls nicht geändert wird die Zeitspanne zwischen zwei Kommunaljahren, die sich derzeit auf sechs Jahre beläuft. Und auch nicht reformiert werden das aktive sowie das passive Wahlrecht und demnach wird es auch nicht zur Einführung eines Wahlrechts für Ausländer oder für Jugendliche ab 16 Jahren kommen. Die Reform soll sich zunächst auf eher technische Anpassungen konzentrieren.
In der Sitzung des Ausschusses am Montag schlug der Vorsitzende Laurent Zeimet (CSV) vor, alle Punkte zum Status der Abgeordneten von den technischen Anpassungen des Wahlgesetzes zu trennen. Letztere betreffen unter anderem den Ablauf der Wahlen oder Sanktionen bei Verstößen gegen die Wahlpflicht. Ein Schwerpunkt soll auch die Digitalisierung des Wahlverfahrens sein.
In Bezug auf den Status der Abgeordneten soll ein separater Gesetzestext ausgearbeitet werden, der dann die Arbeit der Parlamentarier, Unvereinbarkeiten, die Arbeitsbelastung oder auch die Ämterhäufung betreffen soll …
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