Das Parlament hat am Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den das Recht auf Selbstbestimmung der Frau in mehreren Punkten gestärkt wird. Zum einen werden damit sogenannte Jungfräulichkeitszertifikate verboten. Das Gleiche gilt für Hymenoplastien, also die chirurgische Wiederherstellung des Hymens. Zudem wird durch das neue Gesetz die Bedenkzeit bei freiwilligen Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft.
Bisher war gesetzlich vorgeschrieben, dass zwischen der Beratung bei einem spezialisierten Mediziner und dem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen mussten. Diese Frist fällt jetzt weg, was von fast allen Parteien begrüßt wurde. Eine Ausnahme stellte die ADR dar, die denn auch eine separate Abstimmung über die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfs beantragte und sich dabei zur Abschaffung der Bedenkzeit enthielt.
Die beiden anderen Punkte des Entwurfs wurden einstimmig verabschiedet, also auch von der ADR. Dabei ging es einerseits darum, dass es künftig untersagt ist, Atteste über die mutmaßliche Jungfräulichkeit einer Frau oder eines Mädchens auszustellen. Ein solches Verbot gibt es bereits in anderen Ländern …
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