Die Luxemburger Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen der Bau- und der Wohnungskrise weiter entgegengewirkt werden soll. Beide Entwürfe betreffen bereits bestehende Maßnahmen aus dem Wohnungsbaupaket der CSV-DP-Regierung. Während die Erhöhung des sogenannten „Bëllegen Akt“ nun dauerhaft aufrechterhalten wird, wurden andere Maßnahmen lediglich angepasst.
Der „Bëllegen Akt“, also der Steuerkredit zur Ermäßigung der Registrierungs- und Überschreibungsgebühren für Erstkäufer einer Immobilie für den eigenen Wohnbedarf, war ursprünglich auf 30.000 Euro pro Person begrenzt. Im Rahmen des Maßnahmenpakets zum Ankurbeln des Wohnungsbaus vom Frühjahr 2024 war dieser Steuerkredit dann auf 40.000 Euro erhöht worden. Sollte die Erhöhung eigentlich nur bis Ende 2024 gelten, war sie zunächst bis Ende Juni 2025 verlängert worden, um nun dauerhaft in Kraft zu bleiben.
Für diese dauerhafte Erhöhung hatte sich ein breiter Konsens im Parlament abgezeichnet, wie Finanzminister Gilles Roth (CSV) im April während der Debatte zur Verlängerung des Maßnahmenpaketes festgestellt hatte …
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