Es ist ein Vorhaben, an dem bereits sehr lange gearbeitet wird: die Reform des Jugendschutzgesetzes von 1992. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die klare Trennung zwischen Jugendschutz und Jugendstrafrecht. Die entsprechenden Gesetzentwürfe waren noch unter der vorigen, blau-rot-grünen Regierung ausgearbeitet worden. Nach zahlreichen Einwänden des Staatsrates mussten die Texte aber nochmals angepasst werden.

Dem Staatsrat mangelte es an vielen Stellen an Klarheit in den drei Entwürfen, die den Jugendschutz, das Jugendstrafrecht und den Zeugen- und Opferschutz betreffen. Deshalb hatte er Mitte 2023 mehr als 20 formelle Einwände erhoben. Am Montag nun stellten Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) und Bildungsminister Claude Meisch (DP) die überarbeiteten Texte den Abgeordneten und auch der Presse vor.

Dabei zeigte sich: Die CSV-DP-Regierung hält an den Grundzügen der Reform fest, wie sie im Frühjahr 2022 die damalige Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) und Claude Meisch im Parlament eingebracht hatten. Das heißt: Das Alter, in dem Kinder als strafmündig gelten, also für ihre Taten strafrechtlich verfolgt werden können, soll künftig bei 13 Jahren liegen. Es ist ein Punkt, der von vielen Seiten kritisiert wird …