In den vergangenen Jahren hat das Großherzogtum insgesamt 344 Personen an andere Länder ausgeliefert. Der Großteil erfolgte im Rahmen von europäischen Haftbefehlen an andere Länder der Europäischen Union. Auslieferungen an Drittstaaten sind eher die Ausnahme. Im Gegenzug beantragte Luxemburg in 523 Fällen die Auslieferungen von Personen aus dem EU-Ausland. Das ist einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu entnehmen.
Auslieferungen an andere EU-Länder sind durch das abgeänderte Gesetz vom 17. März 2004 über das „Mandat d’arrêt européen“ geregelt, so Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Mars Di Bartolomeo und Dan Biancalana. Und im Rahmen dieser Gesetzgebung wurden in den Jahren 2015 bis 2024 insgesamt 319 Personen den Justizbehörden anderer EU-Staaten übergeben.
Pro Jahr variierte die Zahl an Auslieferungen in andere EU-Länder zwischen 14 und 47. Die meisten standen in Zusammenhang mit mutmaßlichen Diebstählen …
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