Anfang 2024 hatte die Regierung ein Paket mit vor allem steuerlichen Maßnahmen vorgelegt, um den Wohnungsmarkt wieder anzukurbeln. Die Maßnahmen sollten eigentlich nur bis Ende 2024 gelten. Anfang Dezember aber wurde beschlossen, sie um sechs Monate zu verlängern. Am Mittwoch nun wurden auch die entsprechenden Gesetzentwürfe im Parlament verabschiedet. Sie gelten rückwirkend auf den 1. Januar dieses Jahres und bis zum 30. Juni.

Besagte Maßnahmen sind allen voran die vorübergehende Erhöhung des „Bëllegen Akt“ von 30.000 auf 40.000 Euro für den Erwerb einer eigenen Wohnung sowie eine Steuergutschrift in Höhe von 20.000 Euro für Investitionen in Mietwohnungen. Bis Ende Juni gilt denn auch weiterhin der „Amortissement accéléré“ von sechs Prozent über einen Zeitraum von sechs Jahren für Neubauten, die vermietet werden.

Zudem bleibt auch weiterhin der Steuersatz auf dem Gewinn beim Verkauf einer Immobilie auf ein Viertel des allgemeinen Steuersatzes reduziert. Die Frist der Spekulation beträgt dabei weiterhin zwei Jahre …