Es ist eine auch für einen Milliardenkonzern nicht unwesentliche Sanktion: Im Juli 2021 verhängte die Luxemburger Datenschutzbehörde eine Geldstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro gegen den US-Handelsriesen „Amazon“. Die Behörde warf dem Unternehmen Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen vor. Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Rekordstrafe bestätigt.

Der US-Konzern, oder vielmehr seine europäische Gesellschaft „Amazon Europe Core sàrl“, hatte nämlich Einspruch gegen die Strafe der „Commission nationale pour la protection des données“ (CNPD) eingelegt. Die Verteidigungslinie: Die Strafe entbehre jeder Grundlage und man habe vor, sich in dieser Sache energisch zu verteidigen. Das Luxemburger Verwaltungsgericht sah das Ganze jedoch nun anders – beziehungsweise genauso wie die Datenschutzbehörde.

Das Gericht bestätigte nämlich am Dienstag die Analyse der CNPD, wonach Amazon im Rahmen seiner Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der interessenbasierten Werbung gegen Artikel 6, 12 bis 17 sowie 21 der sogenannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung der Justiz vom Mittwoch. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Gesellschaft es versäumt habe, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um besagten Artikeln zu entsprechen …