Obdachlose Personen haben nicht mehr uneingeschränkt Zugang zur „Wanteraktioun“ (WAK). In diesem Jahr müssen Betroffene, wenn sie länger in der Notunterkunft in Findel übernachten wollen, nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten im Großherzogtum leben. Können sie das nicht, dürfen sie – außer bei Außentemperaturen im Minusbereich – nur drei Nächte in der Einrichtung verbringen. Diese Maßnahme sorgt für Kritik. Jetzt meldet sich auch die beratende Menschenrechtskommission zu Wort.
Und die „Commission consultative des droits de l‘homme“ spart ebenfalls nicht mit Kritik an der Regelung, mit der der zuständige Minister Max Hahn (DP) der Nachfrage nach Plätzen in der „Wanteraktioun“ entgegenwirken will, wie auch Reporter.lu berichtete. Die Regierung wollte vermeiden, dass wieder auf Zelte der Armee zurückgegriffen werden müsste. Ohne Erfolg, denn auch in diesem Jahr wurden bereits Zelte aufgestellt, wie Reporter.lu ebenfalls berichtete.
Die Menschenrechtskommission sieht denn auch vielmehr grundlegende Probleme. In einer Pressemitteilung verweist sie darauf, dass Luxemburg gemäß internationalen und nationalen Verpflichtungen allen Menschen das Recht auf Unterkunft gewährleisten müsse. Sie fordert den Staat auf, Bedingungen für einen ungehinderten Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
