„Die Justiz verbietet Journalisten, die Wahrheit zu sagen“: Mit diesen Worten reagiert der Luxemburger Presserat auf das rezente Urteil im Fall „Jos Nickts“. Darin hatte ein Gericht festgehalten, dass „RTL“ in künftigen Berichten über die Veruntreuung von Geldern bei der Briefträgergewerkschaft den Namen des verurteilten Hauptbeschuldigten nicht nennen dürfe. Der Presserat sieht darin „eine präventive Maßnahme, mit anderen Worten Zensur“.

Reporter.lu hatte zuerst über das Urteil berichtet, das dann auch von anderen Medien thematisiert wurde. In besagter Entscheidung hatte ein Zivilgericht in zweiter Instanz einer Klage des früheren Präsidenten der „Fédération syndicaliste des facteurs luxembourgeois“ (FSFL) dahingehend entsprochen, die es „RTL“ untersagte, künftig in Berichten über den als „Nickts-Affäre“ in die Geschichte eingegangenen Fall weder Jos Nickts namentlich zu erwähnen noch sein Gesicht abzubilden. Ansonsten wird eine Strafe in Höhe von 7.000 Euro fällig.

Zur Erinnerung: Jos Nickts war 2007 in zweiter Instanz zu sechs Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt worden. Er war für schuldig befunden worden, über mehrere Jahre 560 Millionen Luxemburger Franken (13,9 Millionen Euro) aus den Spareinlagen von rund 500 Briefträgern veruntreut zu haben …