In der Affäre um den millionenschweren Betrug durch zwei Beamte der Gemeinde Hesperingen gab es nun eine weitere richterliche Entscheidung. Vor wenigen Tagen fällte nämlich die „Cour de cassation“ ihr Urteil in dem Fall. Dabei kamen die Richter zur Schlussfolgerung, dass der in zweiter Instanz festgelegte Schadenersatz nicht rechtens sei. Infolgedessen heben sie das Urteil des Berufungsgerichts in Teilen auf und verweisen den Fall zurück an dieses Gericht.

Besagtes Berufungsgericht hatte im März 2024 überraschend festgehalten, dass die beiden Ex-Beamten allein der Gemeinde Hesperingen 6,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen müssten. Dieser Betrag verblüffte auch die Nebenkläger, wie sie gegenüber Reporter.lu erklärten. Denn der finanzielle Schaden, der bei der Gemeinde und einem lokalen Syndikat entstanden war, belief sich den Berechnungen zufolge auf insgesamt 5,2 Millionen Euro.

Der Kassationshof, vor dem der Hauptangeklagte ein Verfahren angestrengt hatte, revidierte jetzt die Entscheidung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Schadenersatzbeträge. Das entsprechende Urteil erging am 16. Januar und liegt Reporter.lu vor. Darin stellen die Richter fest, dass das Berufungsgericht den Hauptangeklagten zur Zahlung von 5.013.590,05 Euro an die Gemeinde Hesperingen verurteilt hatte, einschließlich jener 1.710.064,18 Euro, zu deren Zahlung der zweite Beschuldigte verurteilt worden war …