Die Veruntreuung von 61 Millionen Euro bei der Caritas sei nicht auf unzureichende Regulierung der Banken zurückzuführen. Der gesetzliche Rahmen sei ausreichend. Dies teilte der Generaldirektor der „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) dem parlamentarischen Sonderausschuss zur Caritas-Affäre am Mittwoch mit. Die Ermittlungen zu möglichen Verstößen der beteiligten Banken gegen Anti-Geldwäsche-Auflagen hat die CSSF im Dezember abgeschlossen. Die „BGL BNP Paribas“ und die „Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat“ haben nun bis Ende März Zeit, auf die Ergebnisse zu reagieren.

Die beiden Banken hätten sehr gut kooperiert und sowohl zahlreiche Befragungen ermöglicht, als auch alle relevanten Dokumente vorgelegt, sagte Claude Marx nach der Ausschusssitzung. Nachdem der Bericht abgeschlossen ist, kann die CSSF den Banken entweder Beobachtungen über kleinere Missstände mitteilen, die Behebung von größeren Missständen verfügen oder bei ernsten Verstößen eine Geldstrafe verhängen. Kommt es zu Geldstrafen, wird das auch veröffentlicht, nach dem Prinzip des „name and shame“. Die Europäische Zentralbank (EZB) prüft parallel die Prozeduren der Kreditvergabe der beiden systemischen Banken. Diese Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen vorliegen …