Die Justiz und die Polizei verfügen künftig über mehr Möglichkeiten bei der Suche nach flüchtigen Personen. Grundlage ist ein Gesetz, das kurz vor Weihnachten im Parlament verabschiedet wurde. Mit dem Text werde die Strafprozessordnung modernisiert und den Ermittlungsbehörden die erforderlichen Mittel für ihre nationalen wie internationalen Aufgaben zur Verfügung gestellt, so der Tenor im Parlament.

Konkret werden mit dem Gesetzentwurf, der im Mai von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) im Parlament eingebracht wurde, mehrere Artikel des „Code de procédure pénale“ angepasst. Unter anderem werden die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsrichter bei der Suche nach flüchtigen Personen klar definiert. Darüber hinaus erhält aber auch die Polizei mehr Mittel, um Flüchtige ausfindig zu machen …