Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Öffnungszeiten im Einzelhandel und Handwerk befindet sich auf dem Instanzenweg. Die Regierung hat den Text am Mittwoch im Ministerrat verabschiedet. Demnach dürfte sich in naher Zukunft der zuständige Ausschuss des Parlaments damit befassen, ehe er zur Abstimmung gebracht werden kann. Von den Gewerkschaften hagelt es bereits jetzt Kritik. Bisher durften Beschäftige sonntags nur vier Stunden arbeiten.

Das soll sich nun ändern. Der Entwurf sieht vor, dass künftig von montags bis freitags zwischen 5 und 22 Uhr gearbeitet werden darf. An Samstagen, an Sonntagen sowie an Feiertagen soll dies von 5 bis 19 Uhr der Fall sein. An den Vortagen von Nationalfeiertag, Weihnachten und Neujahr, also am 22. Juni sowie am 24. und am 31. Dezember, soll derweil von 5 bis 18 Uhr gearbeitet werden können. Am 1. Mai, am 25. Dezember und am 1. Januar müssen die Geschäfte – mit Ausnahme von Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien, Feinkostläden und Verbrauchermessen – hingegen geschlossen bleiben.

Arbeiten können soll aber nicht bedeuten, arbeiten zu müssen. „Die Anpassung der Öffnungszeiten ist keine Verpflichtung, die den Geschäftsinhabern auferlegt wird, sondern eine Möglichkeit, die es ihnen erlaubt, sich an die Vorlieben ihrer Kunden und ihrer Beschäftigten anzupassen“, schreibt die Regierung …

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