In diesem Jahr ist der Zugang zur Winteraktion eingeschränkt. Menschen, die erst seit Kurzem in Luxemburg leben, dürfen nur noch drei Tage dort übernachten. In dieser Zeit soll ihre Rückreise vorbereitet werden. Wer das verweigert, landet auf der Straße.
Dienstag, 19 Uhr, Abtei Neumünster. Die Organisation „Inter-Actions“ feiert Geburtstag. Zum 45-jährigen Bestehen organisiert sie eine Ausstellung zum Thema Obdachlosigkeit. Eingeladen ist das Who’s who der nationalen Politik. In seiner Rede lobt Familienminister Max Hahn (DP) die wichtige Arbeit des Sozialträgers, der seit Jahrzehnten innovative Lösungen gegen die Obdachlosigkeit in Luxemburg ausarbeite.
Sechs Kilometer entfernt stehen Menschen in einer Warteschlange. Sie wollen in der „Wanteraktioun“ (WAK) unterkommen, die 2001 geschaffen wurde, damit niemand im Winter auf der Straße erfrieren soll. Die Außentemperatur beträgt zu dem Zeitpunkt sechs Grad. Für die Menschen in der Schlange ist in diesem Jahr etwas anders als sonst: Erstmals seit der Gründung der Initiative hat nicht mehr jeder uneingeschränkt Zugang zu einem Bett in einem beheizten Zimmer.
Bei Minustemperaturen erhält zwar auch weiterhin jeder Einlass in die Tages- und Nachtstruktur in Findel. Neu aber ist: Steigt die Temperatur über null Grad können nur noch Menschen, die bereits seit längerer Zeit im Großherzogtum leben, uneingeschränkt in der Winteraktion schlafen. „Wenn es Leute sind, die ganz neu in Luxemburg sind, dürfen sie drei Tage hier übernachten. Währenddessen werden sie betreut und dann wird auch geschaut, sie dorthin zurückzubringen, wo sie über Sozialrechte verfügen“, sagte Max Hahn bei der Eröffnung der WAK vor gut zwei Wochen.
Wer gilt als Neuankömmling?
Damit meint der liberale Minister, dass die Menschen anschließend entweder in ihr Herkunftsland zurückkehren oder auf der Straße leben müssen. Somit werden die für die WAK zuständigen Hilfsorganisationen „Inter-Actions“, „Croix-Rouge“ und „Hëllef um Terrain“ (HUT) fortan an der Rückführung von Menschen beteiligt sein.
Bei der Vorstellung der Neuauflage der Winteraktion erklärte Max Hahn allerdings nicht, wer von der neuen Maßnahme genau betroffen sein soll. Auf Nachfrage von Reporter.lu heißt es nun aus seinem Ministerium, dass nur Menschen, die nachweisen können, dass sie bereits seit drei Monaten in Luxemburg leben, in der WAK bleiben dürfen. Überprüfen sollen das die Sozialarbeiter selbst. Dafür müssen die Obdachlosen entweder bereits den Mitarbeitern bekannt sein oder sie können zum Beispiel eine Bescheinigung von einer der Partnerorganisationen erhalten, wenn diese sie kennen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, droht der Ausschluss aus der Winteraktion …
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