Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung einer Fotovoltaikanlage soll in Zukunft nicht mehr nur nachträglich erstattet werden. Der Staat soll auch einen Teil vorfinanzieren können. So sollen mehr Bürger von der Förderung profitieren und die Energiewende weiter vorangetrieben werden. Premier Luc Frieden (CSV) hatte das bereits in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt. Jetzt wurde der entsprechende Gesetzentwurf im Ministerrat verabschiedet.

Die Vorfinanzierung wird Teil des „Klimabonus“-System, wobei auch die bestehende nachträgliche Erstattung der Beihilfen aufrechterhalten wird. Kunden sollen künftig zwischen beiden Optionen wählen können, wobei die Gesamthöhe der Förderung in beiden Fällen gleich bleibt. Das geht aus der Pressemitteilung zum Ministerrat vom vergangenen Freitag hervor. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, wird ein Kontrollmechanismus eingerichtet.

Bei der Vorfinanzierung sollen die Installateure die staatliche Förderung direkt auf die Rechnung der Kunden anwenden, also den Betrag abziehen können …